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Einladung außerordentlichen Mitgliederversammlung

8. Juli
2 Min. Lesezeit

Sehr geehrte Mitglieder,


wir wenden uns heute mit einem wichtigen und schwerwiegenden Anliegen an Sie. In den vergangenen Jahren hat sich das Vereinsleben stark gewandelt. Leider müssen wir feststellen, dass die aktive Beteiligung der Mitglieder an unseren Vereinsaktivitäten kontinuierlich zurückgegangen ist. Gleichzeitig sehen wir uns mit stetig wachsenden bürokratischen und rechtlichen Anforderungen konfrontiert –  insbesondere bei der Organisation und Durchführung unseres jährlich abgehaltenen Marktes. Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands ist es uns unter diesen Umständen nicht mehr möglich, die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins (Förderung von Tourismus, Freizeit, Handel, Handwerk und Gewerbe) im erforderlichen Umfang und mit der notwendigen Qualität zu erfüllen.



Nach reiflicher Überlegung und intensiver Diskussion ist der Vorstand daher zu dem


Entschluss gekommen, der Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins zum Endendes aktuellen Geschäftsjahres (31. Dezember) vorzuschlagen.


Gemäß § 10 in Verbindung mit § 11 unserer Satzung laden wir Sie hiermit form- und


fristgerecht zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.



Datum: 26.08.2026


Uhrzeit: 19:00Uhr


Ort: Sitzungssaal Gemeindehalle, Alte Bahnhofsstraße 1, 54666 Irrel



Tagesordnung:


1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit


2. Bericht des Vorstands zur aktuellen Situation des Vereins (Rückgang der aktiven


Beteiligung, gestiegene rechtliche Anforderungen an Veranstaltungen)


3. Aussprache über die Situation und den Vorschlag zur Vereinsauflösung


4. Beschlussfassung über die Auflösung des Gewerbe- und Tourismusvereins Region Irrel e.V. zum 31. Dezember des laufenden Jahres


5. Bestellung der Liquidatoren (in der Regel der amtierende Vorstand)


6. Verschiedenes


Wichtige Hinweise zur Beschlussfassung:


Gemäß § 11 unserer Satzung kann der Verein nur aufgelöst werden, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschlossen wird. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig (§ 9).


Im Falle der Auflösung fällt das verbleibende Vereinsvermögen gemäß § 11 der Satzung an die Ortsgemeinde Irrel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung bitten wir Sie dringend um Ihr Erscheinen bei dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung. Es geht um die Zukunft und den geordneten Abschluss unseres langjährigen gemeinsamen Engagements für die Region Irrel.



Für Rückfragen stehen wir Ihnen im Vorfeld der Versammlung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Der gesamte Vorstand des


Gewerbe- und Tourismusverein Region Irrel e.V. 

 
 
 

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